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   LG Berlin, 01.07.2010 - 27 O 186/10   

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https://dejure.org/2010,37166
LG Berlin, 01.07.2010 - 27 O 186/10 (https://dejure.org/2010,37166)
LG Berlin, Entscheidung vom 01.07.2010 - 27 O 186/10 (https://dejure.org/2010,37166)
LG Berlin, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - 27 O 186/10 (https://dejure.org/2010,37166)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Caroline von Monaco muss Veröffentlichung von Skiurlaubsbildern nicht dulden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzulässiger Presse-Artikel mit Skiurlaubsbildern von Prinzessin Caroline von Monaco

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 13/06

    Caroline von Monaco - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei

    Auszug aus LG Berlin, 01.07.2010 - 27 O 186/10
    Auch das Urteil des BGH NJW 2007, 1981 beruht auf einem anders gelagerten Sachverhalt.
  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06

    Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von

    Auszug aus LG Berlin, 01.07.2010 - 27 O 186/10
    Das beanstandete Foto kann aus sich heraus nicht der Meinungsbildung zu Fragen von allgemeinem Interesse dienen, da der Urlaubsaufenthalt der Klägerin nicht von zeitgeschichtlichem Interesse ist (vgl. BGH VI ZR 51/06, zitiert nach juris dort Rdnr. 27).
  • BGH, 10.03.2009 - VI ZR 261/07

    BGH weist Klage gegen RTL-Fernsehbeitrag über Enkel des Fürsten Rainier von

    Auszug aus LG Berlin, 01.07.2010 - 27 O 186/10
    Die Zulässigkeit der Bildveröffentlichung ist nach dem abgestuften Schutzkonzept der § 22, 23 KUG zu beurteilen (BGH NJW 2009, 1499 ; NJW 2009, 3032 ).
  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 8/07

    Wer wird Millionär?

    Auszug aus LG Berlin, 01.07.2010 - 27 O 186/10
    Die Zulässigkeit der Bildveröffentlichung ist nach dem abgestuften Schutzkonzept der § 22, 23 KUG zu beurteilen (BGH NJW 2009, 1499 ; NJW 2009, 3032 ).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LG Berlin, 01.07.2010 - 27 O 186/10
    cc) Die Wiederholungsgefahr ist aufgrund der bereits erfolgten Rechtsverletzung zu vermuten und hätte nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden können (BGH NJW 1994, 1281 ), an der es fehlt.
  • BGH, 01.07.2008 - VI ZR 67/08

    Zulässigkeit der Berichterstattung über die Vermietung der Ferienvilla einer

    Auszug aus LG Berlin, 01.07.2010 - 27 O 186/10
    Dies unterscheidet den vorliegenden Sachverhalt von demjenigen, der dem Urteil des BGH vom 1. Juli 2008 (AZ.: VI ZR 67/08) zu Grunde lag.
  • BGH, 17.02.2009 - VI ZR 75/08

    Verbot von Pressefotos aus dem privaten Lebenskreis Prominenter

    Auszug aus LG Berlin, 01.07.2010 - 27 O 186/10
    Es würde eine erhebliche, nicht hinnehmbare Einschränkung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit darstellen, wenn jeder, der einer breiteren Öffentlichkeit bekannt ist, sich in der Öffentlichkeit nicht unbefangen bewegen könnte, weil er auch bei privaten Gelegenheiten jederzeit widerspruchslos fotografiert und mit solchen Fotos zum Gegenstand einer Berichterstattung gemacht werden dürfte (BGH VI ZR 75/08, Urteil vom 17. Februar 2009, zitiert nach juris, dort Rdnr. 13).
  • BGH, 13.04.2010 - VI ZR 125/08

    Charlotte - Zulässigkeit von Bild- und Wortberichterstatttung

    Auszug aus LG Berlin, 01.07.2010 - 27 O 186/10
    Ein Bildnis wird nicht nur dann der Zeitgeschichte zugeordnet, wenn es sich um Vorgänge von historisch-politischer Bedeutung handelt, sondern bereits dann, wenn Fragen von allgemeinem gesellschaftlichem Interesse vorliegen (BGH, Urteil vom 13. April 2010, Az.: VI ZR 125/08, zitiert nach juris dort Rdnrn 12, 16).
  • BGH, 06.02.1979 - VI ZR 46/77

    Schadensersatzanspruch wegen des Rechts am eigenen Bild - Schadensersatzanspruch

    Auszug aus LG Berlin, 01.07.2010 - 27 O 186/10
    Ihr darüber hinaus Bedeutung auch für spätere Veröffentlichungen eines anderen Zuschnitts beizulegen, ist in aller Regel nur aufgrund eines dahin gehenden besonderen Interesses des Betroffenen möglich (BGH GRUR 1979, 425).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2009 - 10 U 86/09

    Regresspflicht eines Rechtsanwalts nach den Grundsätzen der Sekundärhaftung

    Auszug aus LG Berlin, 01.07.2010 - 27 O 186/10
    Danach gilt (vgl. Kammergericht, Urteil vom 26.11.2009, 10 U 86/09):.
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